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Reglement der Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2026
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Reglement der Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2026

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L'Échappée Michelin Paris-Clermont
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L’Échappée Michelin Paris-Clermont

Reglement der Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2026
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FFVélo Randonneur Brevet

Artikel 1: Zweck der Veranstaltung
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Die Échappée Michelin Paris-Clermont ist ein Straßenrad-Langstreckenevent über etwas mehr als 400 km. Die Veranstaltung verbindet Brétigny-Sur-Orge mit Clermont-Ferrand.

Diese Herausforderung soll die persönliche Anstrengung, die Selbstüberwindung und den Teamgeist unter den Teilnehmern hervorheben. Die vollständige Absolvierung der Strecke und die Einhaltung der Regeln ermöglichen es den Teilnehmern, die Validierung des 400 km Brevet de Randonneur Mondiaux (BRM) zu erhalten.


Artikel 2: Organisation
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Die Échappée Michelin Paris-Clermont wird vom Mozac Cyclo Club (MCC) organisiert.


Artikel 4: Teilnahmeformate
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Die Échappée Michelin Paris-Clermont bietet drei Teilnahmeformate an:

  • Einzelteilnahme.
  • Tandem.
  • Staffel mit 2 Radfahrern.

Die Staffeln werden bei der Anmeldung erklärt. Die Staffelteilnahme ermöglicht keine BRM-Validierung. Siehe Artikel “Staffelteilnahme”.


Artikel 5: Teilnahmebedingungen
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Die Échappée Michelin Paris-Clermont ist offen für alle lizenzierten und nicht lizenzierten Radfahrer ab 16 Jahren (Stand 05.09.2026). Minderjährige müssen während der gesamten Veranstaltung von einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden und eine schriftliche elterliche Genehmigung zur Teilnahme an der Échappée Michelin Paris Clermont 2026 vorlegen.

Die Teilnehmer müssen eines der folgenden Dokumente besitzen:

  • Eine FFVélo / FFCT-Lizenz
  • Oder eine Radsportlizenz (FFC, UFOLEP, FSGT),
  • Oder eine Triathlon-Lizenz,
  • Oder einen FFC Gesundheitspräventionspass (https://velo.ffc.fr/se-licencier/prevention-sante/)
  • Oder ein ärztliches Attest zur Eignung für den Straßenradsport, das weniger als ein Jahr vor dem Veranstaltungsdatum ausgestellt wurde.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, eine individuelle Haftpflichtversicherung zu besitzen. Die Organisation empfiehlt den Teilnehmern, eine Unfallversicherung abzuschließen und die Klauseln zu überprüfen.

Um am Start teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Anmeldegebühr bezahlt haben.
  • Das vorliegende Reglement einhalten.
  • Die in diesem Reglement angegebene Pflichtausrüstung tragen.
  • Die erforderlichen Dokumente bei der Online-Anmeldung bereitgestellt haben.
  • Eine Kaution für den GPS-Tracker hinterlegt haben. (Anweisungen werden später mitgeteilt)
  • Am Briefing der Veranstaltung teilgenommen haben.

Die Organisation behält sich das Recht vor, die Anmeldung von Teilnehmern abzulehnen. In diesem Fall werden dem Teilnehmer die Anmeldegebühren erstattet und er kann nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Der von der Organisation bereitgestellte GPS-Tracker liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, der sich verpflichtet, ihn am Ende der Veranstaltung zurückzugeben. Bei Aufgabe oder Vergessen muss der Teilnehmer die Organisation kontaktieren und den Tracker auf eigene Kosten innerhalb von 10 Tagen nach Ende der Veranstaltung zurücksenden. Bei Nicht-Rückgabe innerhalb der Frist wird die Kaution von der Organisation einbehalten.


Artikel 6: Anmeldung
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Die Anmeldung erfolgt online über die Website Sports & Connect. Die Zahlung erfolgt ausschließlich online.

Jede Anmeldung ist verbindlich und endgültig. Ein Stornoversicherungsservice wird direkt über die Anmeldeplattform angeboten.

Die Übertragung der Startnummer ist bis zum 1. August 2026 möglich, nach direkter Benachrichtigung der Organisation. Jede angemeldete Person, die ihre Startnummer ohne Benachrichtigung der Veranstalter an Dritte überträgt, wird als allein verantwortlich für jeden Unfall anerkannt, der von der betreffenden dritten Person während der Veranstaltung erlitten oder verursacht wird.

Alle Dokumente und Informationen für jeden Teilnehmer müssen über die Plattform vor dem 1. August 2026 bereitgestellt werden, andernfalls wird die Anmeldung storniert.

Die Haftung des Veranstalters kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt geändert, verkürzt oder abgesagt werden muss. Die Veranstalter sind von allen Ansprüchen der Teilnehmer befreit, insbesondere hinsichtlich der Erstattung der Anmeldegebühren.


Artikel 7: Material
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Alle Fahrräder sind zugelassen, einschließlich Tandems, sofern sie ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben werden. Der Teilnehmer ist für die perfekte Eignung seines Fahrrads für die Art und Schwierigkeit der Veranstaltung sowie für die Einhaltung der geltenden Vorschriften für den Verkehr auf offener Straße verantwortlich.

Das Material und die Ausrüstung des Teilnehmers liegen während der Veranstaltung in seiner eigenen Verantwortung. Die Organisation übernimmt keine Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Material, einschließlich des Fahrrads, oder individueller Ausrüstung im Rahmen dieser Veranstaltung. Die Teilnehmer sollten keine Wertgegenstände während der Pausen und an den Verpflegungspunkten unbeaufsichtigt lassen.


Artikel 8: Pflichtausrüstung
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Der Teilnehmer muss über ein Fahrrad und eine Ausrüstung verfügen, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen, einschließlich geeigneter Beleuchtung für Nachtfahrten.

Die Teilnahme an der Échappée Michelin Paris-Clermont ist nur mit folgender Pflichtausrüstung möglich:

  • Zugelassener Fahrradhelm
  • Vorder- und Rücklicht, fest, nicht blinkend
  • Reflektierende Elemente am Fahrrad, aus allen 4 Richtungen sichtbar
  • Reflektierende Warnweste oder Gurt mit hoher Sichtbarkeit
  • Rettungsdecke
  • GPS-Tracker, bereitgestellt von der Organisation.
  • Nummerierte Rahmenplatten und Helmaufkleber.
  • Tragen des nummerierten Armbandes durch den Teilnehmer.
  • Ein Telefon.

Eine Materialkontrolle wird durchgeführt; jedem Teilnehmer, der sich ohne die Pflichtausrüstung präsentiert, wird der Start verweigert.

Das Tragen der Ausrüstung ist während der gesamten Veranstaltung verpflichtend. Für Nachtfahrten oder wenn die Sichtbedingungen es erfordern, müssen die Vorder- und Rücklichter zwingend eingeschaltet und die Warnweste/der Gurt sichtbar sein. Auch in der Gruppe muss sich jeder an diese Regeln halten.

Das Brevet wird nicht homologiert, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.

Es obliegt jedem Teilnehmer, den Batterieladestand für die Dauer der Veranstaltung einzuplanen.


Artikel 9: Empfohlene Ausrüstung
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Die Organisation empfiehlt den Teilnehmern insbesondere, Folgendes mitzubringen:

  • Eine Pumpe und ein Reparaturset für Reifenpannen.
  • Ein Multi-Tool oder einige Werkzeuge für häufige Reparaturen.
  • Dem Wetter und der Dauer der Veranstaltung angepasste Kleidung.
  • Ein Navigationssystem, Telefon oder GPS, da die Strecke nicht markiert ist.
  • Trinkflaschen oder ein Trinksystem mit einer Kapazität von mehr als 1,5 L.
  • Verpflegung, um den Hunger zwischen den Verpflegungspunkten oder Geschäften zu überbrücken.
  • Geld oder ein Zahlungsmittel, um sich in Geschäften zu versorgen.

Artikel 8: Selbstversorgung
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Die Échappée Michelin Paris-Clermont ist eine Veranstaltung in Selbstversorgung.

Jeder Teilnehmer muss selbst für alles sorgen, was die Absolvierung seines Brevets erfordert. Keine Assistenz, Trainer, Betreuer oder Begleitfahrzeuge sind auf der Strecke außerhalb der Kontrollpunkte erlaubt. Teilnehmer, die gegen diesen Artikel verstoßen, werden ohne Einspruchsmöglichkeit ausgeschlossen.

Diese Regel dient der Fairness, der Einhaltung der BRM-Regeln und der Sicherheit aller. Um die Zugänglichkeit der Veranstaltung für möglichst viele zu gewährleisten, hat die Organisation die Kontrollpunkte und Verpflegungsstationen verstärkt (etwa alle 100 km) und wird eine Liste von Geschäften und Wasserstellen entlang der Strecke bereitstellen.


Artikel 9: Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
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Die Échappée Michelin Paris-Clermont ist eine nicht-kompetitive Veranstaltung auf offener Straße. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Straßenverkehrsordnung strikt einzuhalten.

Die Teilnehmer haben keine Vorfahrt, weder allein noch in der Gruppe, und müssen an Kreuzungen anhalten, wenn die Straßenverkehrsordnung dies vorschreibt. Sie müssen Privatgrundstücke und die Umwelt respektieren.

Wenn sich Teilnehmergruppen bilden, erinnert die Organisation an die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung:

  • Wenn Sie in der Gruppe fahren, fahren Sie zu zweit nebeneinander oder in einer Reihe.
  • Nachts, beim Überholtwerden durch ein Fahrzeug oder wenn die Umstände es erfordern (enge Fahrbahn usw.), fahren Sie systematisch in einer Reihe.
  • Wenn Ihre Gruppe mehr als zehn Personen umfasst, teilen Sie sie auf.

https://www.securite-routiere.gouv.fr/reglementation-liee-aux-modes-de-deplacements/velo/regles-de-circulation-pour-les-cyclistes

Die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung durch einen Teilnehmer kann zur Verweigerung der BRM-Validierung und zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.


Artikel 10: Gepäck
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Ein optionaler Gepäcktransportservice von Brétigny-Sur-Orge nach Clermont-Ferrand wird angeboten, mit Reservierung bei der Anmeldung. Jedes Gepäckstück muss mit der Nummer des Teilnehmers identifizierbar sein; ein Etikett wird verteilt. Das Material liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.

Das Gepäckgewicht darf 5 kg nicht überschreiten. Das Gepäck darf keine Wertgegenstände enthalten.


Artikel 11: Strecke
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Die Route wird den Teilnehmern als GPX-Datei zur Verfügung gestellt. Die Organisation empfiehlt, mit dem Herunterladen bis zu den letzten Tagen zu warten, um die neuesten Änderungen zu berücksichtigen. Die Route kann jederzeit geändert werden, wenn die Organisation der Meinung ist, dass die Bedingungen dies erfordern.

Es ist keine Streckenmarkierung vorgesehen. Es obliegt dem Teilnehmer, der Route mit seinem Telefon oder einem GPS zu folgen.

Das Nicht-Absolvieren der gesamten Strecke oder das Nehmen von Abkürzungen ist verboten. Ein Teilnehmer kann sich entscheiden, die Strecke bei Bedarf zu verlassen, muss aber zum selben Punkt zurückkehren, um die Veranstaltung fortzusetzen.


Artikel 12: Startorganisation
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Der Start wird in Brétigny-Sur-Orges gegeben, am 5. September 2026, ab 6:00 Uhr morgens und vor 7:00 Uhr.

Der Empfang der Teilnehmer ist ab 5:00 Uhr morgens am Startort möglich.

Die Teilnehmer werden gebeten, sich so früh wie möglich einzufinden, um einen reibungslosen Start aller Teilnehmer vor 7:00 Uhr morgens zu gewährleisten.

Am Start wird die Organisation eine Materialkontrolle durchführen und die BRM-Hefte werden gestempelt. Die Teilnehmer werden gebeten, sich in der Startbox einzufinden, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Anweisungen der Offiziellen beim Start und während der gesamten Veranstaltung zu befolgen.


Artikel 13: BRM-Validierung
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Die BRM-Validierung ist für Einzelteilnehmer und Tandemfahrer möglich. Staffelteilnehmer können das BRM nicht validieren, da sie nicht die gesamte Strecke zurücklegen.

Am Start erhält jeder Teilnehmer eine individuelle Routenkarte, die persönlich an den Kontrollpunkten validiert werden muss.

Die Organisation hat folgende Kontrollpunkte vorgesehen:

  • Brétigny-sur-Orge: Pflicht-Kontrollpunkt am Start, mit Frühstück. Ein Échappée-Team wird Ihnen das gestempelte Routenheft übergeben.
  • Sully-sur-Loire: Pflicht-Kontrollpunkt, ohne Verpflegung. Ein Échappée-Team wird anwesend sein, um die BRM-Hefte zu validieren. Öffnung: Samstag 05.09. von 9:14 bis 13:20 Uhr.
  • Michelin-Werk in Bourges - Saint-Doulchard: Kontrollpunkt und Mahlzeit, geöffnet von 11:40 bis 18:52 Uhr (Erste Hilfe, logistische Unterstützung, technische Fahrradkontrolle).
  • Domérat: Pflicht-Kontrollpunkt, mit Verpflegung, geöffnet von 14:47 bis 1:32 Uhr am Sonntag 06.09.
  • Michelin-Standort Ladoux (Gemeinde Cébazat): Pflicht-Kontrollpunkt, ohne Verpflegung. Ein Échappée-Team wird anwesend sein, um die BRM-Hefte zu validieren. Öffnung: 18:02 bis 8:28 Uhr am Sonntag.
  • Ziel, Place des Carmes in Clermont-Ferrand: Kontrollpunkt mit Verpflegung. Öffnung: 18:08 bis 9:00 Uhr am Sonntag.

Die BRM-Validierung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer seinen Durchgang an jedem dieser Kontrollpunkte nachweist, durch Anbringung eines Stempels und der Durchgangszeit im Routenheft.

Bei geschlossenem Kontrollpunkt kann der Teilnehmer das BRM dennoch validieren, indem er seinen Durchgang nachweist:

  • Entweder durch Stempelung seines Heftes in einem Geschäft derselben Stadt.
  • Oder durch ein Foto von sich selbst mit dem Ortsschild (Selfie).

Zeitlimit: Maximal 27 Stunden.

Maximale Durchschnittsgeschwindigkeit: 33 km/h maximale erlaubte Durchschnittsgeschwindigkeit.

Durch die Teilnahme an einem BRM-Brevet akzeptieren die Teilnehmer die Veröffentlichung ihrer Identität und der erzielten Zeit in den von der Organisation veröffentlichten Ergebnissen.

Die Échappée Michelin Paris-Clermont ist ein BRM, das dem Reglement des Audax Club Parisien unterliegt. https://www.audax-club-parisien.com/wp-content/uploads/2024/01/Reglement-participant-2024.pdf


Artikel 14: Staffelteilnahme für 2 Fahrer
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Die Échappée Michelin Paris-Clermont bietet eine Staffelanmeldung an. Staffelteilnehmer sind nicht berechtigt, das Brevet Randonneur Mondial (BRM) zu validieren, da sie die Veranstaltung nicht vollständig absolviert haben.

Die Staffelübergabe muss zwingend am Verpflegungsstandort Bourges stattfinden. Der GPS-Tracker wird zum Zeitpunkt der Verpflegung übergeben.

Im Sinne der Geselligkeit sind beide Teilnehmer an allen Verpflegungspunkten der Veranstaltung zugelassen, auch wenn sie gerade nicht fahren.

Die Regeln der “Selbstversorgung” gelten: Der nicht fahrende Teilnehmer darf seinen Teamkollegen nicht im Auto begleiten und keine zusätzlichen Verpflegungspunkte organisieren. Dies dient der Sicherheit aller, der Fairness und dem Abenteuergeist.


Artikel 15: Sicherheit und Umwelt
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Die Teilnehmer der Échappée Michelin Paris-Clermont fahren während der Veranstaltung in Selbstversorgung. Auf der gesamten Strecke, mit Ausnahme des Michelin-Standorts Ladoux (“Les pistes”), ist es bei Problemen zwingend erforderlich:

  • Die Veranstalter über die mitgeteilten Nummern zu benachrichtigen.
  • Im Notfall direkt die 18 oder die 112 zu wählen.

Ein Teil der Strecke führt über den Michelin-Standort Ladoux, der über einen eigenen Rettungsdienst verfügt. Mit ihrer Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer die Betreuung durch den Michelin-Rettungsdienst, wenn die Situation es erfordert.

Bei Problemen auf dem Michelin-Gelände ist es zwingend erforderlich:

  • Die Veranstalter über die mitgeteilten Nummern zu benachrichtigen.
  • Im Notfall direkt den Michelin-Rettungsdienst anzurufen (über die mitgeteilten Nummern).

Die Veranstaltung ist nicht kompetitiv; die Teilnehmer sollen einander helfen und bei Bedarf den Rettungsdienst kontaktieren.

Auch wenn alle Anstrengungen unternommen werden, damit alles reibungslos verläuft, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit, kann die Organisation nicht für Unfälle oder Zwischenfälle während der Veranstaltung verantwortlich gemacht werden.

Die Veranstalter behalten sich außerdem das Recht vor, jeden Teilnehmer zu stoppen, der an einem gesundheitlichen Problem leidet.

Zum Schutz der Umwelt riskiert jeder Teilnehmer, der Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche entsorgt, den Ausschluss von der Veranstaltung.


Artikel 16: Bildrechte
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Durch seine Teilnahme an der Échappée Michelin Paris-Clermont ermächtigt jeder Radfahrer ausdrücklich die Veranstalter und die Veranstaltungspartner, in seinem Namen sein Bild und seine Stimme zu verwenden, verwenden zu lassen, zu reproduzieren und reproduzieren zu lassen, für jede direkte, indirekte oder abgeleitete Verwertung der Veranstaltung.


Artikel 17: Datenschutzgesetz
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Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz “informatique et liberté” Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 haben Sie das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer persönlichen Daten. Über uns können Sie Angebote von anderen Unternehmen oder Vereinigungen erhalten. Wenn Sie diese nicht erhalten möchten, schreiben Sie uns einfach unter Angabe Ihres Nachnamens, Vornamens und Ihrer Adresse.


Artikel 18: Aufgabe
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Im Falle einer Aufgabe muss der Teilnehmer die Organisation so schnell wie möglich informieren.

Es wird kein Besenwagen organisiert; der Teilnehmer muss den nächsten Kontrollpunkt erreichen. Bei Bedarf den Rettungsdienst kontaktieren.

Die Rückgabe des GPS-Trackers ist obligatorisch und muss innerhalb von 10 Tagen auf Kosten des Teilnehmers erfolgen.


Artikel 19: Anerkennung des Reglements
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Jeder Teilnehmer bestätigt, das Reglement zur Kenntnis genommen zu haben. Jeder Verstoß gegen dieses Reglement führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers.


Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2026