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Reglement der Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2025

·1030 Wörter·5 min
L'Échappée Michelin Paris-Clermont
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L’Échappée Michelin Paris-Clermont

Reglement der Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2025
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Artikel 1: Zweck und Teilnahmemodalitäten
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  1. Zweck der Herausforderung:
    Die Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2025 ist eine Langstreckenfahrt in Halb-Autonomie von Paris (Brétigny-sur-Orge) nach Clermont-Ferrand. Diese Herausforderung soll die persönliche Anstrengung, die Selbstüberwindung und den Teamgeist zwischen den Teilnehmern in den Vordergrund stellen.

  2. Teilnahmeformate:
    Die Teilnehmer können die Herausforderung in einem der folgenden Formate annehmen:

    • Solo: Einzeln, jeder fährt die Strecke allein.
    • Duo: Zwei Teilnehmer treten gemeinsam an.
    • Trio: Drei Teilnehmer vereinen ihre Kräfte.
    • Quatuor: Vier Teilnehmer bilden ein Team für die Herausforderung.
  3. BRM-Validierung:
    Zur Validierung eines Brevets de Randonneur Mondial (BRM) gelten die entsprechenden Bestimmungen im Anhang. 📄 BRM-Reglement ansehen


Artikel 2: Teilnahmebedingungen
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  1. Zulässigkeit:
    Die Herausforderung steht jedem volljährigen Radfahrer offen, der im Besitz einer gültigen Lizenz (FFCT, FFC, UFOLEP oder FSGT) oder einer ärztlichen Bescheinigung für die Ausübung des Radsports ist.

  2. Versicherungsempfehlung:
    Den Teilnehmern wird dringend empfohlen, eine persönliche Versicherung für den Radsport abzuschließen. Obwohl nicht vorgeschrieben, bietet eine solche Versicherung Schutz im Falle von Unfällen oder Verletzungen während der Veranstaltung.

  3. Ausrüstung:
    Jeder Teilnehmer muss über ein verkehrstaugliches Fahrrad und die notwendige Ausrüstung verfügen, einschließlich geeigneter Beleuchtung für Nachtfahrten.


Artikel 3: Anmeldung
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  1. Vorgehensweise:
    Die Anmeldung erfolgt online über die Plattform SportnConnect, die über parisclermont.com zugänglich ist.

  2. Benötigte Dokumente:

    • Ein ärztliches Attest, das nicht älter als 6 Monate ist oder
    • Eine gültige Radsportlizenz (FFCT, FFC, UFOLEP oder FSGT).
  3. Anmeldeschluss und Teilnehmerbegrenzung:

    • Die Anmeldung ist bis zum 1. Juli 2025 oder bis zum Erreichen von 200 Teilnehmern möglich (je nachdem, was zuerst eintritt).
    • Sobald 200 Plätze vergeben sind, wird die Anmeldung geschlossen, auch wenn der Anmeldeschluss noch nicht erreicht ist.
  4. Kaution für den GPS-Tracker:

    • Jeder Teilnehmer (oder jedes Team) muss beim Abholen der Startnummer einen Kautionsscheck in Höhe von 200 € für den GPS-Tracker hinterlegen.
    • Der Scheck wird nach Abschluss der Veranstaltung zurückgegeben, sofern der Tracker in einwandfreiem Zustand abgegeben wird.

Artikel 4: Versicherung
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  1. Versicherungsempfehlung:
    Obwohl keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, wird den Teilnehmern dringend empfohlen, eine persönliche Versicherung für den Radsport abzuschließen.

Artikel 5: Strecke
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  1. Distanz:

    • 400 km: Start in Brétigny-sur-Orge und Ziel in Clermont-Ferrand.
  2. Kontroll- und Verpflegungspunkte:

    • Bourges: Kontroll- und Verpflegungspunkt, geöffnet von 11:50 bis 19:20 Uhr (erste Hilfe und logistische Unterstützung möglich).
    • Ladoux: Keine Verpflegung.
    • Ziel: Verpflegung vorhanden.
  3. Zeitlimit:
    Die maximale Zeit für die Bewältigung der Herausforderung beträgt 27 Stunden.

  4. Maximale Durchschnittsgeschwindigkeit:
    Die Teilnehmer dürfen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 km/h nicht überschreiten, entsprechend den Öffnungszeiten des Zielbereichs.


Artikel 6: Pflichtausrüstung
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  1. Fahrrad:
    Geeignet für Langstrecken und in einwandfreiem technischem Zustand.

  2. Ausrüstung:

    • Zugelassener Helm.
    • Witterungsangepasste Kleidung.
    • Vorder- und Rücklicht sowie eine Warnweste mit hoher Sichtbarkeit außerhalb der Tageslichtstunden.
    • Reparaturwerkzeug (Ersatzschläuche, Pumpe usw.).
    • Ausreichende Verpflegung und Getränke.
    • GPS-Tracker: Vom Veranstalter bereitgestelltes Ortungsgerät, das für alle Teilnehmer verpflichtend ist.
  3. Kommunikation:
    Ein Kommunikationsgerät (Mobiltelefon) ist erforderlich, um den Veranstalter im Notfall kontaktieren zu können.


Artikel 7: Vorstart-Briefing
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  1. Teilnahmepflicht:
    Die Anwesenheit beim Briefing ist verpflichtend. Unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

  2. Inhalte:
    Informationen zur Strecke, Sicherheitsanweisungen und Organisation der Kontrollpunkte.


Artikel 8: Verhaltensregeln
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  1. Straßenverkehrssicherheit:
    Die geltenden Verkehrsregeln und Beschilderungen sind strikt einzuhalten.

  2. Geist der Herausforderung:
    Von allen Teilnehmern wird ein sportliches und respektvolles Verhalten erwartet. Hilfsbereitschaft, Erfahrungsaustausch und das Streben nach persönlicher Höchstleistung werden gefördert.

  3. Umweltschutz:
    Die Teilnehmer verpflichten sich, die durchquerten Naturgebiete zu schonen und jegliches umweltschädigende Verhalten zu unterlassen.


Artikel 9: Sicherheit
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  1. Individuelle Verantwortung:
    Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich.

  2. Zwischenfälle oder Unfälle:

    • Bei einem schweren Unfall sofort 15, 18 oder 112 wählen.
    • Zudem den Veranstalter unter der beim Briefing mitgeteilten Nummer informieren.

Artikel 10: Aufgabe
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  1. Vorgehensweise:
    Im Falle des Aufgebens muss der Teilnehmer den Veranstalter informieren und sich zum nächsten Kontrollpunkt oder zur nächstgelegenen Versorgungsstation begeben. Falls nötig, sollten Rettungsdienste kontaktiert werden.

  2. Rückgabe des Trackers:
    Der GPS-Tracker muss an den Veranstalter zurückgegeben werden. Bei Nicht-Rückgabe oder erheblicher Beschädigung des Geräts wird die Kaution in Höhe von 200 € einbehalten.


Artikel 11: Sachschäden
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  1. Verantwortung:
    Jeder Teilnehmer ist für sein eigenes Material verantwortlich.

  2. Pannen:
    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei technischen Defekten oder Pannen. Die Teilnehmer sollten entsprechend vorsorgen, um die Fahrt fortsetzen zu können.

  3. Kosten:
    Für Reparaturen oder den Ersatz von defektem Material kommen die Teilnehmer selbst auf.


Artikel 12: Veranstaltungsabsage
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  1. Absagegründe:
    Bei extremen Wetterbedingungen, behördlichen Auflagen oder höherer Gewalt kann die Veranstaltung abgesagt werden.

  2. Benachrichtigung:
    Die Teilnehmer werden so schnell wie möglich informiert.

  3. Rückerstattung:
    Außer in besonderen Ausnahmefällen wird keine Rückerstattung gewährt. Bedingungen für eine Verschiebung oder Erstattung können vom Veranstalter festgelegt werden.


Artikel 13: Bildrechte
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  1. Einwilligung:
    Jeder Teilnehmer gestattet dem Veranstalter, Bild- und Tonaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütung zu verwenden.

  2. Medien:
    Das Bildmaterial kann in allen digitalen, gedruckten oder anderen Werbemedien genutzt werden.


Artikel 14: Bike Check vor dem Start
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  1. Technische Pflichtkontrolle:
    Vor dem Start wird eine technische Kontrolle (Bike Check) durchgeführt, um die Konformität von Fahrrad und Ausrüstung zu prüfen.

  2. Überprüfte Punkte:

    • Bremsen (vorne und hinten).
    • Beleuchtung (vorne und hinten).
    • Reifen, Rahmen, Antrieb und andere wesentliche Komponenten.
    • Ortungsgerät (GPS-Tracker): Muss funktionsfähig und korrekt eingerichtet sein.
  3. Ausrüstung für Nachtfahrten:

    • Vorder- und Rücklicht sicher befestigt und in einwandfreiem Zustand.
    • Ersatzbatterien oder zusätzliche Beleuchtungsquellen (empfohlen).
    • Warnweste, Gurt oder reflektierende Weste (verpflichtend außerhalb der Tageslichtstunden).
    • Kleidung mit reflektierenden Elementen (dringend empfohlen).
  4. Nichtkonformität:
    Entspricht das Fahrrad oder die Ausrüstung nicht den Sicherheitsanforderungen, ist eine Teilnahme erst möglich, wenn die erforderlichen Mängel behoben sind.


Artikel 15: Gepäcktransport
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  1. Angebotener Service:

    • Ein optionaler Gepäcktransport steht Teilnehmern zur Verfügung, die ihr Gepäck entlasten möchten.
    • Dieser Service ist begrenzt und muss bei der Anmeldung reserviert werden.
  2. Modalitäten:

    • Die Gepäckabgabe erfolgt am Start in Brétigny-sur-Orge.
    • Die Gepäckstücke stehen am Ziel zur Verfügung.
    • Ein Gepäckstück pro Person, mit einem Höchstgewicht von 10 kg pro Tasche.
    • Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände im transportierten Gepäck.
  3. Gebühren:

    • Der Service ist kostenpflichtig; die Tarife werden auf der offiziellen Veranstaltungswebsite bekannt gegeben.

Artikel 16: Anerkennung des Reglements
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  1. Verbindlichkeit:
    Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer das vorliegende Reglement in vollem Umfang an.

  2. Sanktionen:
    Jeder Verstoß gegen das Reglement kann zum Ausschluss von der Herausforderung führen, unbeschadet weiterer vom Veranstalter für notwendig erachteter Maßnahmen.

  3. Streitfälle:
    Jegliche Reklamation ist innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung schriftlich einzureichen und wird von den Organisatoren gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der zuständigen homologierenden Stelle geprüft.


Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2025