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Reglement der Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2026
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Reglement der Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2026

·906 Wörter·5 min
L'Échappée Michelin Paris-Clermont
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L’Échappée Michelin Paris-Clermont

Reglement der Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2026
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Hinweis: Dieses Reglement kann je nach endgültiger Streckenführung angepasst werden.

Artikel 1: Zweck der Veranstaltung
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  1. Zweck der Herausforderung: Die Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2026 ist eine Langstreckenfahrt in Halb-Autonomie von Paris (Brétigny-sur-Orge) nach Clermont-Ferrand. Diese Herausforderung soll die persönliche Anstrengung, die Selbstüberwindung und den Teamgeist zwischen den Teilnehmern in den Vordergrund stellen.

  2. Gruppen- oder Teamanmeldung: Die Anmeldung erfolgt einzeln oder als Gruppe (2 bis 4 Personen). Als Gruppe angemeldete Teilnehmer verpflichten sich, gemeinsam zu starten und gemeinsam ins Ziel zu kommen.

  3. BRM-Validierung: Zur Validierung des Brevets de Randonneur Mondial (BRM) muss jeder Teilnehmer die gesamte Strecke absolvieren. Das Reglement im Anhang gilt. 📄 BRM-Reglement ansehen

  4. Streckenkarte: Jeder Teilnehmer erhält eine individuelle Streckenkarte, die an den Kontrollpunkten abgestempelt werden muss.


Artikel 2: Teilnahmebedingungen
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  1. Zulässigkeit: Die Herausforderung steht jedem volljährigen Radfahrer offen, der im Besitz einer gültigen Lizenz (FFCT, FFC, UFOLEP oder FSGT) oder einer ärztlichen Bescheinigung für die Ausübung des Radsports ist.

  2. Versicherungsempfehlung: Den Teilnehmern wird dringend empfohlen, eine persönliche Versicherung für den Radsport abzuschließen.

  3. Ausrüstung: Jeder Teilnehmer muss über ein verkehrstaugliches Fahrrad und die notwendige Ausrüstung verfügen, einschließlich geeigneter Beleuchtung für Nachtfahrten.


Artikel 3: Anmeldung
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  1. Vorgehensweise: Die Anmeldung erfolgt online über die Plattform SportnConnect, die über parisclermont.com zugänglich ist.

  2. Benötigte Dokumente:

    • Ein ärztliches Attest, das nicht älter als 6 Monate ist oder
    • Eine gültige Radsportlizenz (FFCT, FFC, UFOLEP oder FSGT).
  3. Teilnehmerbegrenzung:

    • Die Teilnehmerzahl ist auf 275 begrenzt. Sobald dieses Kontingent erreicht ist, wird die Anmeldung geschlossen.
  4. Kaution für den GPS-Tracker:

    • Jeder Teilnehmer (oder jede Gruppe) muss beim Abholen der Startnummer einen Kautionsscheck in Höhe von 200 € für den GPS-Tracker hinterlegen.

Artikel 4: Strecke
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  1. Distanz:

    • 400 km: Start in Brétigny-sur-Orge und Ziel in Clermont-Ferrand.
  2. Kontroll- und Verpflegungspunkte:

    • Bourges: Kontroll- und Verpflegungspunkt, geöffnet von 11:50 bis 19:20 Uhr (Erste Hilfe, logistische Unterstützung, technische Fahrradkontrolle).
    • Ladoux: Keine Verpflegung.
    • Ziel: Verpflegung vorhanden.
  3. Zeitlimit:

    • Maximal 27 Stunden.
  4. Maximale Durchschnittsgeschwindigkeit:

    • Maximal 33 km/h erlaubte Durchschnittsgeschwindigkeit.
  5. Startorganisation: Die Starts werden in Wellen organisiert, um das individuelle Ausfüllen der Streckenkarten zu erleichtern.


Artikel 5: Pflichtausrüstung
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  1. Fahrrad: Geeignet für Langstrecken und in einwandfreiem technischem Zustand.

  2. Ausrüstung:

    • Zugelassener Helm.
    • Witterungsangepasste Kleidung.
    • Vorder- und Rücklicht sowie eine Warnweste mit hoher Sichtbarkeit außerhalb der Tageslichtstunden.
    • Reparaturwerkzeug (Ersatzschläuche, Pumpe usw.).
    • Ausreichende Verpflegung und Getränke.
    • GPS-Tracker: Vom Veranstalter bereitgestelltes Ortungsgerät, das für alle Teilnehmer verpflichtend ist.
  3. Kommunikation: Ein Kommunikationsgerät (Mobiltelefon) ist erforderlich, um den Veranstalter im Notfall kontaktieren zu können.


Artikel 6: Vorstart-Briefing
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  1. Teilnahmepflicht: Die Anwesenheit beim Briefing ist verpflichtend. Unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

  2. Inhalte: Informationen zur Strecke, Sicherheitsanweisungen und Organisation der Kontrollpunkte.


Artikel 7: Verhaltensregeln
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  1. Straßenverkehrssicherheit: Die strikte Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist verpflichtend. Die Échappée MICHELIN Paris-Clermont ist eine Radwanderung, kein Wettkampf. Jedes riskante Verhalten im Zusammenhang mit einem wettkampforientierten Ansatz wird dringend abgeraten und kann zu Sanktionen führen.

  2. Geist der Herausforderung: Sportliches und respektvolles Verhalten wird erwartet. Hilfsbereitschaft und Teilen werden gefördert.

  3. Umweltschutz: Die Teilnehmer verpflichten sich, die durchquerten Naturgebiete zu schonen.


Artikel 8: Sicherheit
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  1. Individuelle Verantwortung: Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich.

  2. Zwischenfälle oder Unfälle:

    • Bei einem schweren Unfall sofort 15, 18 oder 112 wählen.
    • Zudem den Veranstalter unter der beim Briefing mitgeteilten Nummer informieren.

Artikel 9: Aufgabe
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  1. Vorgehensweise: Im Falle des Aufgebens muss der Teilnehmer den Veranstalter informieren und sich zum nächsten Kontrollpunkt oder zur nächstgelegenen Versorgungsstation begeben. Falls nötig, wird empfohlen, Rettungsdienste zu kontaktieren.

  2. Rückgabe des Trackers: Der GPS-Tracker muss an den Veranstalter zurückgegeben werden. Bei Nicht-Rückgabe oder erheblicher Beschädigung des Geräts wird die Kaution in Höhe von 200 € einbehalten.


Artikel 10: Sachschäden
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  1. Verantwortung: Jeder Teilnehmer ist für sein eigenes Material verantwortlich.

  2. Pannen: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Defekten oder Pannen. Die Teilnehmer sollten entsprechend vorsorgen, um die Fahrt fortsetzen zu können.

  3. Kosten: Reparatur- oder Ersatzkosten trägt der Teilnehmer selbst.


Artikel 11: Veranstaltungsabsage
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  1. Absagegründe: Bei extremen Wetterbedingungen, behördlichen Auflagen oder höherer Gewalt kann die Veranstaltung abgesagt werden.

  2. Benachrichtigung: Die Teilnehmer werden so schnell wie möglich informiert.

  3. Rückerstattung: Außer in besonderen Ausnahmefällen wird keine Rückerstattung gewährt. Bedingungen für eine Verschiebung oder Erstattung können vom Veranstalter festgelegt werden.


Artikel 12: Bildrechte
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  1. Einwilligung: Jeder Teilnehmer gestattet dem Veranstalter, Bild- und Tonaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütung zu verwenden.

  2. Medien: Das Bildmaterial kann in allen digitalen, gedruckten oder anderen Werbemedien genutzt werden.


Artikel 13: Bike Check
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  1. Technische Pflichtkontrolle: Vor dem Start wird eine technische Kontrolle (Bike Check) durchgeführt, um die Konformität von Fahrrad und Ausrüstung zu prüfen.

  2. Zwischenkontrolle: Eine zusätzliche technische Kontrolle wird in Bourges durchgeführt.


Artikel 14: Gepäcktransport
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  1. Angebotener Service:

    • Ein optionaler Gepäcktransport steht Teilnehmern zur Verfügung, die ihr Gepäck entlasten möchten.
    • Dieser Service ist begrenzt und muss bei der Anmeldung reserviert werden.
  2. Modalitäten:

    • Die Gepäckabgabe erfolgt am Start in Brétigny-sur-Orge.
    • Die Gepäckstücke stehen am Ziel zur Verfügung.
    • Ein Gepäckstück pro Person, mit einem Höchstgewicht von 10 kg pro Tasche.
    • Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände im transportierten Gepäck.
  3. Gebühren:

    • Der Service ist kostenpflichtig; die Tarife werden auf der offiziellen Veranstaltungswebsite bekannt gegeben.

Artikel 15: Anerkennung des Reglements
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  1. Verbindlichkeit: Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer das vorliegende Reglement in vollem Umfang an.

  2. Sanktionen: Jeder Verstoß gegen das Reglement kann zum Ausschluss von der Herausforderung führen, unbeschadet weiterer vom Veranstalter für notwendig erachteter Maßnahmen.

  3. BRM-Homologation: Die BRM-Homologation ist strikt individuell und kann nur persönlich gewährt werden, unabhängig vom gewählten Anmeldeformat.

  4. Streitfälle: Jegliche Reklamation ist innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung schriftlich einzureichen und wird von den Organisatoren geprüft.


Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2026