Reglement der Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2025#
Artikel 1: Zweck und Teilnahmemodalitäten#
Zweck der Herausforderung:
Die Échappée MICHELIN Paris-Clermont 2025 ist eine Langstreckenfahrt in Halb-Autonomie von Paris (Brétigny-sur-Orge) nach Clermont-Ferrand. Diese Herausforderung soll die persönliche Anstrengung, die Selbstüberwindung und den Teamgeist zwischen den Teilnehmern in den Vordergrund stellen.Teilnahmeformate:
Die Teilnehmer können die Herausforderung in einem der folgenden Formate annehmen:- Solo: Einzeln, jeder fährt die Strecke allein.
- Duo: Zwei Teilnehmer treten gemeinsam an.
- Trio: Drei Teilnehmer vereinen ihre Kräfte.
- Quatuor: Vier Teilnehmer bilden ein Team für die Herausforderung.
BRM-Validierung:
Zur Validierung eines Brevets de Randonneur Mondial (BRM) gelten die entsprechenden Bestimmungen im Anhang. 📄 BRM-Reglement ansehen
Artikel 2: Teilnahmebedingungen#
Zulässigkeit:
Die Herausforderung steht jedem volljährigen Radfahrer offen, der im Besitz einer gültigen Lizenz (FFCT, FFC, UFOLEP oder FSGT) oder einer ärztlichen Bescheinigung für die Ausübung des Radsports ist.Versicherungsempfehlung:
Den Teilnehmern wird dringend empfohlen, eine persönliche Versicherung für den Radsport abzuschließen. Obwohl nicht vorgeschrieben, bietet eine solche Versicherung Schutz im Falle von Unfällen oder Verletzungen während der Veranstaltung.Ausrüstung:
Jeder Teilnehmer muss über ein verkehrstaugliches Fahrrad und die notwendige Ausrüstung verfügen, einschließlich geeigneter Beleuchtung für Nachtfahrten.
Artikel 3: Anmeldung#
Vorgehensweise:
Die Anmeldung erfolgt online über die Plattform SportnConnect, die über parisclermont.com zugänglich ist.Benötigte Dokumente:
- Ein ärztliches Attest, das nicht älter als 6 Monate ist oder
- Eine gültige Radsportlizenz (FFCT, FFC, UFOLEP oder FSGT).
Anmeldeschluss und Teilnehmerbegrenzung:
- Die Anmeldung ist bis zum 1. Juli 2025 oder bis zum Erreichen von 200 Teilnehmern möglich (je nachdem, was zuerst eintritt).
- Sobald 200 Plätze vergeben sind, wird die Anmeldung geschlossen, auch wenn der Anmeldeschluss noch nicht erreicht ist.
Kaution für den GPS-Tracker:
- Jeder Teilnehmer (oder jedes Team) muss beim Abholen der Startnummer einen Kautionsscheck in Höhe von 200 € für den GPS-Tracker hinterlegen.
- Der Scheck wird nach Abschluss der Veranstaltung zurückgegeben, sofern der Tracker in einwandfreiem Zustand abgegeben wird.
Artikel 4: Versicherung#
- Versicherungsempfehlung:
Obwohl keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, wird den Teilnehmern dringend empfohlen, eine persönliche Versicherung für den Radsport abzuschließen.
Artikel 5: Strecke#
Distanz:
- 400 km: Start in Brétigny-sur-Orge und Ziel in Clermont-Ferrand.
Kontroll- und Verpflegungspunkte:
- Bourges: Kontroll- und Verpflegungspunkt, geöffnet von 11:50 bis 19:20 Uhr (erste Hilfe und logistische Unterstützung möglich).
- Ladoux: Keine Verpflegung.
- Ziel: Verpflegung vorhanden.
Zeitlimit:
Die maximale Zeit für die Bewältigung der Herausforderung beträgt 27 Stunden.Maximale Durchschnittsgeschwindigkeit:
Die Teilnehmer dürfen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 km/h nicht überschreiten, entsprechend den Öffnungszeiten des Zielbereichs.
Artikel 6: Pflichtausrüstung#
Fahrrad:
Geeignet für Langstrecken und in einwandfreiem technischem Zustand.Ausrüstung:
- Zugelassener Helm.
- Witterungsangepasste Kleidung.
- Vorder- und Rücklicht sowie eine Warnweste mit hoher Sichtbarkeit außerhalb der Tageslichtstunden.
- Reparaturwerkzeug (Ersatzschläuche, Pumpe usw.).
- Ausreichende Verpflegung und Getränke.
- GPS-Tracker: Vom Veranstalter bereitgestelltes Ortungsgerät, das für alle Teilnehmer verpflichtend ist.
Kommunikation:
Ein Kommunikationsgerät (Mobiltelefon) ist erforderlich, um den Veranstalter im Notfall kontaktieren zu können.
Artikel 7: Vorstart-Briefing#
Teilnahmepflicht:
Die Anwesenheit beim Briefing ist verpflichtend. Unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.Inhalte:
Informationen zur Strecke, Sicherheitsanweisungen und Organisation der Kontrollpunkte.
Artikel 8: Verhaltensregeln#
Straßenverkehrssicherheit:
Die geltenden Verkehrsregeln und Beschilderungen sind strikt einzuhalten.Geist der Herausforderung:
Von allen Teilnehmern wird ein sportliches und respektvolles Verhalten erwartet. Hilfsbereitschaft, Erfahrungsaustausch und das Streben nach persönlicher Höchstleistung werden gefördert.Umweltschutz:
Die Teilnehmer verpflichten sich, die durchquerten Naturgebiete zu schonen und jegliches umweltschädigende Verhalten zu unterlassen.
Artikel 9: Sicherheit#
Individuelle Verantwortung:
Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich.Zwischenfälle oder Unfälle:
- Bei einem schweren Unfall sofort 15, 18 oder 112 wählen.
- Zudem den Veranstalter unter der beim Briefing mitgeteilten Nummer informieren.
Artikel 10: Aufgabe#
Vorgehensweise:
Im Falle des Aufgebens muss der Teilnehmer den Veranstalter informieren und sich zum nächsten Kontrollpunkt oder zur nächstgelegenen Versorgungsstation begeben. Falls nötig, sollten Rettungsdienste kontaktiert werden.Rückgabe des Trackers:
Der GPS-Tracker muss an den Veranstalter zurückgegeben werden. Bei Nicht-Rückgabe oder erheblicher Beschädigung des Geräts wird die Kaution in Höhe von 200 € einbehalten.
Artikel 11: Sachschäden#
Verantwortung:
Jeder Teilnehmer ist für sein eigenes Material verantwortlich.Pannen:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei technischen Defekten oder Pannen. Die Teilnehmer sollten entsprechend vorsorgen, um die Fahrt fortsetzen zu können.Kosten:
Für Reparaturen oder den Ersatz von defektem Material kommen die Teilnehmer selbst auf.
Artikel 12: Veranstaltungsabsage#
Absagegründe:
Bei extremen Wetterbedingungen, behördlichen Auflagen oder höherer Gewalt kann die Veranstaltung abgesagt werden.Benachrichtigung:
Die Teilnehmer werden so schnell wie möglich informiert.Rückerstattung:
Außer in besonderen Ausnahmefällen wird keine Rückerstattung gewährt. Bedingungen für eine Verschiebung oder Erstattung können vom Veranstalter festgelegt werden.
Artikel 13: Bildrechte#
Einwilligung:
Jeder Teilnehmer gestattet dem Veranstalter, Bild- und Tonaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütung zu verwenden.Medien:
Das Bildmaterial kann in allen digitalen, gedruckten oder anderen Werbemedien genutzt werden.
Artikel 14: Bike Check vor dem Start#
Technische Pflichtkontrolle:
Vor dem Start wird eine technische Kontrolle (Bike Check) durchgeführt, um die Konformität von Fahrrad und Ausrüstung zu prüfen.Überprüfte Punkte:
- Bremsen (vorne und hinten).
- Beleuchtung (vorne und hinten).
- Reifen, Rahmen, Antrieb und andere wesentliche Komponenten.
- Ortungsgerät (GPS-Tracker): Muss funktionsfähig und korrekt eingerichtet sein.
Ausrüstung für Nachtfahrten:
- Vorder- und Rücklicht sicher befestigt und in einwandfreiem Zustand.
- Ersatzbatterien oder zusätzliche Beleuchtungsquellen (empfohlen).
- Warnweste, Gurt oder reflektierende Weste (verpflichtend außerhalb der Tageslichtstunden).
- Kleidung mit reflektierenden Elementen (dringend empfohlen).
Nichtkonformität:
Entspricht das Fahrrad oder die Ausrüstung nicht den Sicherheitsanforderungen, ist eine Teilnahme erst möglich, wenn die erforderlichen Mängel behoben sind.
Artikel 15: Gepäcktransport#
Angebotener Service:
- Ein optionaler Gepäcktransport steht Teilnehmern zur Verfügung, die ihr Gepäck entlasten möchten.
- Dieser Service ist begrenzt und muss bei der Anmeldung reserviert werden.
Modalitäten:
- Die Gepäckabgabe erfolgt am Start in Brétigny-sur-Orge.
- Die Gepäckstücke stehen am Ziel zur Verfügung.
- Ein Gepäckstück pro Person, mit einem Höchstgewicht von 10 kg pro Tasche.
- Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände im transportierten Gepäck.
Gebühren:
- Der Service ist kostenpflichtig; die Tarife werden auf der offiziellen Veranstaltungswebsite bekannt gegeben.
Artikel 16: Anerkennung des Reglements#
Verbindlichkeit:
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer das vorliegende Reglement in vollem Umfang an.Sanktionen:
Jeder Verstoß gegen das Reglement kann zum Ausschluss von der Herausforderung führen, unbeschadet weiterer vom Veranstalter für notwendig erachteter Maßnahmen.Streitfälle:
Jegliche Reklamation ist innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung schriftlich einzureichen und wird von den Organisatoren gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der zuständigen homologierenden Stelle geprüft.
Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2025